Geld und finanzielle Unterstützung

Inhaltsübersicht

Sobald Sie in der Schweiz angekommen sind, haben Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Diese bekommen Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können. Damit Sie finanzielle Unterstützung beziehen können, müssen Sie sich für den Schutzstatus S registrieren.

Finanzielle Unterstützung

Wie erhalte ich finanzielle Unterstützung?

Die finanzielle Unterstützung wird Ihnen von einer Hilfsorganisation oder von der Gemeinde ausbezahlt, in der Sie wohnen. Die Höhe des Betrags ist unterschiedlich, weil die Kantone in der Schweiz unterschiedliche Bestimmungen haben. Die Auszahlung kann in Form von Sachleistungen (Unterkunft, Lebensmitteln, Hygieneartikeln) oder in Form von Geld erfolgen und wird von Kanton zu Kanton unterschiedlich gehandhabt.

Ab dem Tag, an dem Sie sich für den Schutzstatus S registrieren, können Sie bei Bedarf finanzielle Unterstützung beziehen. Diese bekommen Sie nur dann, wenn Sie nicht selbst für Ihren Unterhalt aufkommen können. Ob Sie unterstützungsberechtigt sind, wird zunächst geprüft. Eine allfällige Unterstützung wird Ihnen so oder so erst ausgezahlt, nachdem Sie den Schutzstatus S erhalten haben. Ob Sie den Schutzstatus S erhalten, wird Ihnen per Post mitgeteilt.

GUT ZU WISSEN

Damit Sie finanzielle Unterstützung beziehen können, müssen Sie sich für den Schutzstatus S registrieren. Wie das geht, erklären wir hier:

Schutzstatus S

Nothilfe

Brauchen Sie in der Zwischenzeit Geld, können Sie in Ihrem Kanton Nothilfe beantragen. Wenn Sie nothilfeberechtigt sind, bekommen Sie ein Minimum an Nahrung und Kleidung sowie eine Unterkunft. Dies erfolgt in Geld- oder Sachleistungen.

Wenn Sie in der Schweiz arbeiten und trotzdem nicht genug Geld verdienen, um Ihren Grundbedarf zu sichern, können Sie ergänzend Sozialhilfe beantragen.

Für die finanzielle Unterstützung, die Sozialhilfe und die Nothilfe (ohne Schutzstatus S) sind der Kanton und die Gemeinde, in der Sie wohnen, zuständig. Die finanzielle Unterstützung ist je nach Wohnort unterschiedlich geregelt.

Bankkonto

Wie eröffne ich ein Bankkonto?

Wenn Sie den Status S erhalten haben, können Sie ein Bankkonto bei einer Schweizer Bank eröffnen.

Als geflüchtete Person aus der Ukraine können Sie dies bei einigen Schweizer Banken gratis tun, und Sie müssen keine Gebühren zahlen. Gratis ist das Schweizer Bankkonto unter anderem bei der Zürcher Kantonalbank ZKB, der Basler Kantonalbank BKB, der Berner Kantonalbank BEKB, der Migros Bank und der UBS.

Damit Sie ein Schweizer Bankkonto eröffnen können, suchen Sie am besten online nach der nächstgelegenen Bankfiliale und gehen persönlich hin. In der Regel müssen Sie für die Kontoeröffnung einen Ausweis, den Status-S-Ausweis, eine vollständig ausgefüllte Kopie des Antrags auf Kontoeröffnung, eine Wohnadresse in der Schweiz und eine Mobiltelefonnummer oder E-Mail-Adresse angeben und dabei haben.

Es gibt keine Pflicht, ein Bankkonto zu eröffnen. Ein Schweizer Konto ist für Sie aber hilfreich. Es kann insbesondere sein, dass Ihr zukünftiger Arbeitgeber ein Schweizer Bankkonto verlangt.

Geld senden

Kann ich Geld in die Ukraine schicken?

Aus der Schweiz können Sie Geld in die Ukraine schicken. Damit Sie nicht an (Online-)Betrüger geraten, sollten Sie nur seriösen Dienstleistern vertrauen.