Medizinische Versorgung
Als aus der Ukraine geflüchtete Person haben Sie in der Schweiz ein Recht auf medizinische Grundversorgung sowie auf eine Krankenversicherung.
Ich habe ein medizinisches Problem. Wie gehe ich vor?
Massgebend sind für Sie die Anweisungen der jeweils betreuenden Behörde in Ihrem zuständigen Kanton. Dort wird Ihnen erklärt, an wen Sie sich bei Krankheit, Unfall, psychischen Problemen oder Schwangerschaft wenden sollten. Sind Sie in einem Bundesasylzentrum untergebracht, können Sie direkt dort fragen.
- Antworten auf die wichtigsten medizinischen Fragen gibt es hier auf Ukrainisch (Beobachter)Öffnet ein neues Fenster
- Erfahren Sie mehr über die medizinische Versorgung in der Schweiz (migesplus.ch)Öffnet ein neues Fenster
- Gesundheitswegweiser UkrainischÖffnet ein neues Fenster
- Gesundheitswegweiser RussischÖffnet ein neues Fenster
An wen wende ich mich bei medizinischen Fragen?
Schwangerschaft
Ich bin schwanger. Wo kann ich untersucht werden?
Das Sozialamt Ihrer Wohngemeinde lässt Sie wissen, welche Gynäkologin Sie aufsuchen können.
Zahnbehandlung
Wer bezahlt meine dringend notwendige Zahnbehandlung?
Psychische Gesundheit
Das Sozialamt Ihrer Wohngemeinde lässt Sie wissen, welche/n Psychiaterin / Psychiater oder Psychotherapeutin / Psychotherapeuten Sie aufsuchen können.
Weitere Informationen
- Psychosoziale Unterstützung (migesplus.ch) Öffnet ein neues Fenster
- Flucht und Trauma (migesplus.ch)Öffnet ein neues Fenster
- Hilfe für Folteropfer / Support for Torture VictimsÖffnet ein neues Fenster
- Pro JuventuteÖffnet ein neues Fenster
- Ucare.me – psychologische Online-UnterstützungÖffnet ein neues Fenster
- Leitfaden für geflüchtete ElternÖffnet ein neues Fenster
Krankenversicherung
Versicherung und Kostenübernahme mit Schutzstatus S
Als aus der Ukraine geflüchtete Person haben Sie in der Schweiz ein Recht auf medizinische Grundversorgung. Sie haben Anspruch auf medizinische Versorgung, sobald Sie den Schutzstatus S beantragt haben.
Nachdem Sie sich für den Schutzstatus S registriert haben, sind Sie rückwirkend zum Datum ihrer Einreise obligatorisch krankenversichert und können einen Arzt aufsuchen, wenn Sie das Gefühl haben, dass dies nötig ist.
Wenn Sie den Schutzstatus S beantragt haben, aber derzeit nicht arbeiten, sind Sie dennoch gegen Unfälle versichert. Sobald Sie zu arbeiten beginnen, ist Ihr Arbeitgeber für die Unfallversicherung zuständig. Dies wird in der Schweiz grundsätzlich und automatisch so gehandhabt.
Die Franchise der Krankenversicherung beträgt in der Regel CHF 2500.–, der Selbstbehalt 10 %.
Achtung
Zu welcher Ärztin / welchem Arzt Sie gehen können und welche Behandlungen von Ihrer Krankenkasse übernommen werden, ist kantonal unterschiedlich geregelt. Am besten wenden Sie sich an das Sozialamt in Ihrem Wohnort.