Wohnungssuche

Inhaltsübersicht

Die meisten Menschen in der Schweiz leben in Mietwohnungen. Erfahren Sie die wichtigsten Schritte zur eigenen Mietwohnung.

Erste Abklärungen für den Bezug einer Mietwohnung

Sie möchten in eine eigene Mietwohnung ziehen. Nachfolgend die wichtigsten Aspekte vor dem Start der Wohnungssuche:

Abklärungen zu gesetzlichen Richtlinien

Die meisten Personen in der Schweiz leben in Mietwohnungen. Der Wohnungsmarkt und die Preise sind regional unterschiedlich. Kantonale Unterschiede gibt es auch bei den Möglichkeiten, mit Status S eine Wohnung zu mieten. Dies gilt besonders dann, wenn Sie Sozialhilfe beziehen. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Sozialdienst. Zu beachten sind beispielsweise maximale Mietkosten oder Einschränkungen bezüglich des Wohnorts.

Kosten für eine Mietwohnung

Wenn Sie eine Wohnung mieten, kommen diverse Kosten auf Sie zu. Die Sozialhilfe bezahlt einen Teil oder manchmal die ganze Miete. Je nach Kanton werden die Mietkosten direkt bezahlt oder aber Sie erhalten das Geld für die Überweisung. 

FAQ – Umzug in die Mietwohnung

Gesuch für Kantonswechsel

Stellen Sie dafür ein schriftliches Gesuch ans SEM. Der Entscheid wird in Rücksprache mit den beiden betroffenen Kantonen gefällt. Wenn Sie das Gesuch innerhalb von 30 Tagen ab Datum des Entscheids über Ihren S-Status einreichen, wird das Gesuch gemäss den Kriterien der Kantonsverteilung behandelt. Danach wird ein Gesuch um Kantonswechsel nur in Sonderfällen bewilligt. 

Adresse: 

Staatssekretariat für Migration SEM
Taskforce Kantonswechsel Ukraine 
Quellenweg 6 
3003 Bern-Wabern 

Wohnungssuche

In der Schweiz sind Wohnungen an vielen Orten knapp. Es braucht oftmals viel Geduld, bis Sie eine Zusage erhalten.  

Achtung

Es gibt Betrüger, die Ihnen eine Wohnung versprechen, wenn Sie ihnen vorher Geld überweisen. Oft sagen sie, dass sie im Ausland sind und Ihnen die Wohnung deshalb nicht zeigen können. Machen Sie niemals eine Geld-Überweisung, bevor Sie die Wohnung gesehen und einen Vertrag unterschrieben haben.

Wie finde ich eine geeignete Wohnung?

Wenn Sie abgeklärt haben, wie viel Geld Sie zur Verfügung haben und an welchem Ort Sie suchen dürfen (siehe oben), können Sie mit der Suche beginnen.  

Die meisten Wohnungen werden über Immobilien-Portale und Immobilien-Apps vermittelt. Am meisten Wohnungen finden Sie beim Anbieter Comparis. Dort sind auch die Angebote von anderen Portalen zusammenfasst. Bei den Filtern können Sie den Ort, die maximale Höhe der Miete und die Anzahl Zimmer eingeben. 

Sie finden auch Wohnungsangebote in den Sozialen Medien, zum Beispiel bei Facebook. Prüfen Sie diese Angebote und besichtigen Sie die Wohnung, bevor Sie Geld überweisen.

Wohnungsbesichtigung und Bewerbung

Wenn Sie eine Wohnung sehen, die Ihnen gefällt und die im Kostenrahmen liegt, kontaktieren Sie die im Inserat angegebene Person. Nach Vereinbarung besichtigen Sie die Wohnung und stellen Ihre Fragen.

Wenn Sie an der Wohnung interessiert sind, bewerben Sie sich darauf. Meistens bekommen Sie bei der Besichtigung ein Bewerbungsformular. Wenn es keine Formulare gibt, erhalten Sie dieses auf Anfrage oder auf der Website der Vermietung.

Für die Bewerbung brauchen Sie folgende Unterlagen:

Meistens bewerben sich mehrere Personen auf eine Wohnung. Bewerben Sie sich so rasch wie möglich, wenn Sie an einer Wohnung interessiert sind.

FAQ – Wohnungssuche

Leben in der Mietwohnung

Sie haben eine passende Wohnung gefunden. Vom Mietvertrag bis zum Einzug gibt es nachfolgende Dinge zu beachten und erledigen. 

Mietvertrag und Wohnungsübernahme

Wenn die Vermietung Sie als künftige Mietpartei auswählt, werden Sie meist telefonisch kontaktiert. Danach wird Ihnen der Mietvertrag in der Regel per Post zugestellt. Lesen Sie den Mietvertrag gut durch. Geben Sie ihn zur Überprüfung ebenfalls an eine andere Person oder dem Sozialdienst. Überprüfen Sie den Mietvertrag: Sind alle Angaben korrekt (Höhe der Miete, Vertragsdauer, Anzahl Zimmer und Keller/Estrich etc.)? Gibt es Unklarheiten bei Regelungen?

Wenn Sie den Vertrag unterschrieben haben, ist er rechtsgültig. Senden Sie die Exemplare zurück, damit die Vermieter-Partei auch unterzeichnet. Sie werden ein Exemplar mit der Unterschrift aller Parteien zurückerhalten.

Vor Einzug in die Wohnung muss die Kaution auf ein Sperrkonto einbezahlt werden. Die Kaution darf maximal drei Monatsmieten betragen. Wenn die Vermietung keinen Vorschlag gemacht hat, können Sie selbst eine Bank auswählen. Zahlen Sie das Geld weder in bar noch auf ein privates Konto des Vermieters ein.

Die Miete wird jeweils im Voraus bezahlt.Öffnet ein neues Fenster

Wenn Sie die Wohnung übernehmen, ist es üblich, dass die Vermietung mit Ihnen ein Übergabeprotokoll macht. Sie schauen sich bei der Wohnungsübernahme alles genau an und notieren Beschädigungen und Mängel. Beide Parteien unterschreiben das Protokoll. Das Protokoll ist wichtig, damit Sie beim Auszug nicht für Schäden haften, die Sie nicht verursacht haben.

Zusammenleben und Nachbarschaft

Das Mietrecht regelt die Wohnungsmiete gesetzlich. Es gibt aber noch andere Regeln für das Zusammenleben in einem Haus. 

In vielen Mehrfamilienhäusern gibt es eine Hausordnung, in der wichtige Regeln festgehalten sind. Tipps für den Alltag finden Sie in der Broschüre.  

Kündigung des Mietverhältnisses

Wenn Sie aus der Wohnung wieder ausziehen möchten, ist es wichtig,die Kündigungsfrist zu beachten. Die Kündigungsfrist steht im Mietvertrag. Meistens beträgt diese drei Monate auf Ende eines Monats. Damit Sie termingerecht kündigen, muss die schriftliche Kündigung beispielsweise also drei Monate vorher und vor Ende des Monats eingeschrieben bei der Vermietung eintreffen. 

Es gibt Einschränkungen: Kündigungen auf Ende Jahr sind oft nicht erlaubt. Zudem gilt oft eine Mindestmietdauer von einem Jahr. Wenn Sie früher oder ausserterminlich ausziehen wollen, können Sie der Vermietung Nachmieter vorschlagen. Diese Personen übernehmen Ihre Wohnung nach Vereinbarung, so können Sie vermeiden, länger als nötig Miete zu zahlen.

FAQ – Leben in der Mietwohnung