Unterkunft

Inhaltsübersicht

Die Bundesasylzentren verfügen über Unterkünfte und helfen Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Unterbringung. Sie arbeiten auch mit Gastfamilien zusammen. Achtung: Halten Sie Abstand von privaten Angeboten, die Ihnen unseriös vorkommen.

Wie finde ich eine geeignete Unterkunft?

Die Bundesasylzentren verfügen über Unterkünfte und helfen Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Unterbringung sowie bei weiteren administrativen Schritten. Die Adressen der Bundesasylzentren finden Sie hier:

Nachdem Sie sich für den Schutzstatus S registriert haben, werden Sie einem Kanton zugeteilt und erhalten dort eine Unterkunft. Die Verteilung der Schutzsuchenden auf die 26 Kantone der Schweiz erfolgt möglichst gleichmässig.

Ich habe bereits eine Unterkunft

Mir gefällt es hier. Was muss ich tun, damit ich bleiben kann?

Grundsätzlich können Sie nicht wählen, wo Sie untergebracht werden. Auch wenn Sie sich selbst organisiert haben, kommt prinzipiell der Verteilschlüssel zur Anwendung. Falls dieser eingehalten werden kann, können Sie in der selbst organisierten Unterkunft bleiben. Falls nicht, erfolgt die Zuteilung in einen Kanton.

Wichtig: Ihre Privatunterkunft kann nur dann berücksichtigt werden, wenn Sie die «Bestätigung Privatunterkunft»Öffnet ein neues Fenster ausgedruckt und von Ihren Gastgebenden unterschrieben am Tag Ihrer Registration ins Bundesasylzentrum mitbringen. Das Formular können Sie hier abrufen und ausdrucken:

Mir gefällt es hier nicht. Kann ich woanders untergebracht werden?

Wenn Sie bereits eine Unterkunft haben, aber gerne woanders wohnen möchten, haben Sie zwei Möglichkeiten:

FAQ - Häufig gestellte Fragen